Prädikatswein – Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein
Die Qualitätspyramide des 1971er Weingesetzes regelte die Verwendung der „Prädikate“ wie Spätlese, Auslese usw. und knüpfte diese an den natürlichen Alkoholgehalt. In den letzten Jahren nahm der Anteil an Prädikatsweinen deutlich ab und betrug im Jahr 2023 noch 15% der geprüften Weinmenge, obwohl der Anteil an „Prädikatswein-geeigneten Weinen“ durch die kontinuierlich gestiegenen Mostgewichte deutlich höher liegt. Dies zeigt, dass Prädikate an Bedeutung verloren haben und die Herkunft in den Vordergrund rückt. Dennoch haben Prädikate v.a. im edelsüßen Bereich nach wie vor ihre Berechtigung. Eine Aufwertung und ein klareres Profil erhalten die Prädikate im Herkunftsmodell FRANKEN durch die ausschließliche Verbindung mit dem Namen einer Einzellage oder eines Gewanns und die Verknüpfung mit einer Spezifikation
Kriterien
> ausschließlich in Verbindung mit einer Einzellage oder einem Gewann
> Geschmack: lieblich oder süß
> Herstellung ausschließlich aus folgenden Rebsorten (ausgenommen die zur Süßung verwendeten Erzeugnisse):
Grüner Silvaner, Blauer Silvaner, Weißer Riesling, Weißer Burgunder, Ruländer (Synonym u.a. Grauer Burgunder), Scheurebe, Roter Traminer (Synonym u.a. Gewürztraminer), Rieslaner, Chardonnay, Domina, Blauer Limberger (Synonym u.a. Blaufränkisch), Blauer Spätburgunder, Blauer Frühburgunder
[Hinweis: Die Rebsorten wurden vom Ausschuss „Profilierung und Herkunft“ festgelegt. Die Liste der Rebsorten kann mit einer entsprechenden Begründung geändert werden.]
> Hektarhöchstertrag: 70 hl/ha
> natürlicher Alkoholgehalt (Anreicherung ist nicht zulässig!):
>> Spätlese: mind. 12,0 % vol
>> Auslese: mind. 13,8 % vol
>> Beerenauslese / Eiswein: mind. 16,8 % vol
>> Trockenbeerenauslese: mind. 19,6 % vol
> keine Abgabe an Endverbraucher vor dem 01. März des auf die Ernte folgenden Jahres
> keine Abfüllung in der 1l-Flasche

