Prädikatswein – Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein

Die Qualitätspyramide des 1971er Weingesetzes regelte die Verwendung der „Prädikate“ wie Spätlese, Auslese usw. und knüpfte diese an den natürlichen Alkoholgehalt. In den letzten Jahren nahm der Anteil an Prädikatsweinen deutlich ab und betrug im Jahr 2023 noch 15% der geprüften Weinmenge, obwohl der Anteil an „Prädikatswein-geeigneten Weinen“ durch die kontinuierlich gestiegenen Mostgewichte deutlich höher liegt. Dies zeigt, dass Prädikate an Bedeutung verloren haben und die Herkunft in den Vordergrund rückt. Dennoch haben Prädikate v.a. im edelsüßen Bereich nach wie vor ihre Berechtigung. Eine Aufwertung und ein klareres Profil erhalten die Prädikate im Herkunftsmodell FRANKEN durch die ausschließliche Verbindung mit dem Namen einer Einzellage oder eines Gewanns und die Verknüpfung mit einer Spezifikation

Kriterien (seit 09.09.2025)

> ausschließlich in Verbindung mit einer Einzellage oder einem Gewann

> Geschmack: lieblich oder süß

> Weißwein oder Rotwein, bei dem nach geltendem Recht ausschließlich eine der folgenden Rebsorten oder ihrer Synonyme verpflichtend angegeben wird:
Grüner Silvaner, Blauer Silvaner, Weißer Riesling, Weißer Burgunder, Ruländer (Synonym u.a. Grauer Burgunder), Scheurebe, Roter Traminer (Synonym u.a. Gewürztraminer), Rieslaner, Chardonnay, Domina, Blauer Limberger (Synonym u.a. Blaufränkisch), Blauer Spätburgunder, Blauer Frühburgunder

> Hektarhöchstertrag: 70 hl/ha

> natürlicher Alkoholgehalt (Anreicherung ist nicht zulässig!):
>> Spätlese: mind. 12,0 % vol
>> Auslese: mind. 13,8 % vol
>> Beerenauslese / Eiswein: mind. 16,8 % vol
>> Trockenbeerenauslese: mind. 19,6 % vol

> ab Jahrgang 2026 (WeinV §39): keine Abgabe an Endverbraucher vor dem 01. März des auf die Ernte folgenden Jahres

> ab Jahrgang 2026 (WeinV §39): dem Namen einer Einzellage oder eines Gewanns ist stets der Gemeinde- oder Ortsteilname unmittelbar voranzustellen oder anzufügen

> Es wird empfohlen, auf die Abfüllung in der 1l-Flasche zu verzichten, um die Wertigkeit der Prädikatsangaben und Einzellagen zu betonen.