Die vier Ebenen der Herkunft
Herkunftsmodell Franken
Unser Ziel ist die Etablierung eines vierstufigen Herkunftsmodells innerhalb der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) FRANKEN. Die Angabe des Anbaugebiets bzw. der g.U. FRANKEN ist bei Qualitäts- und Prädikatsweinen verpflichtend. Alle anderen geografischen Angaben sind freiwillig möglich, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ebene 4
Franken und Region
In diesem Segment finden sich schon heute Gutsweine und Markenweine. Die Angabe der g.U. FRANKEN ist verpflichtend und ausreichend für die Verortung eines Betriebs in einem Anbaugebiet. Ab dem Jahrgang 2026 müssen Weine, die mit einer Großlage oder einem Bereich gekennzeichnet sind, mit dem Begriff „Region“ gekennzeichnet werden.
Ebene 2
Einzellage wird „Erstes Gewächs“
Um den Übergang in das System zu erleichtern, ist es bis 2030 zulässig, die Namen von Einzellagen und Gewannen ohne den Begriff „Erstes Gewächs“ zu verwenden. Ab 2030 werden diese Namen nur noch nach erfolgter Abgrenzung in Verbindung mit dem Begriff „Erstes Gewächs“ bei trockenen Qualitätsweinen oder bei deutlich restsüßen Prädikatsweinen verwendet werden können.
Ebene 1
„Großes Gewächs“
Seit der Änderung der Weinverordnung zum 08.05.2021 ist der Begriff „Großes Gewächs“ rechtlich geschützt und kann bis zu einer Änderung der Produktspezifikation nur von Betrieben genutzt werden, die bereits vor dem 08.05.2021 entsprechende Regelungen hatten, sofern die Vorgaben nach §32b Absatz 2 der Weinverordnung eingehalten werden.
Prädikatsweine
Spätlese, Auslese, BA, TBA, Eiswein
Die Qualitätspyramide des 1971er Weingesetzes knüpfte die Verwendung der „Prädikate“ an den natürlichen Alkoholgehalt. Auch wenn der Anteil an Prädikatsweinen deutlich gesunken ist, so haben Prädikatsweine v.a. im edelsüßen Bereich nach wie vor ihre Berechtigung.

