Die vier Ebenen der Herkunft
Herkunftsmodell Franken
Unser Ziel ist die Etablierung eines vierstufigen Herkunftsmodells innerhalb der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) FRANKEN. Die Angabe des Anbaugebiets bzw. der g.U. FRANKEN ist bei Qualitäts- und Prädikatsweinen verpflichtend. Alle anderen geografischen Angaben sind freiwillig möglich, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ebene 4
Franken und Region
In diesem Segment finden sich schon heute Gutsweine und Markenweine. Die Angabe der g.U. FRANKEN ist verpflichtend und ausreichend für die Verortung eines Betriebs in einem Anbaugebiet. Ab dem Jahrgang 2026 müssen Weine, die mit einer Großlage oder einem Bereich gekennzeichnet sind, mit dem Begriff „Region“ gekennzeichnet werden.
Ebene 1
„Großes Gewächs“
Seit der Änderung der Weinverordnung zum 08.05.2021 ist der Begriff „Großes Gewächs“ rechtlich geschützt und kann nur von Betrieben genutzt werden, die bereits vor dem 08.05.2021 entsprechende Regelungen hatten, sofern die Vorgaben nach §32b Absatz 2 der Weinverordnung eingehalten werden.
Prädikatsweine
Spätlese, Auslese, BA, TBA, Eiswein
Die Qualitätspyramide des 1971er Weingesetzes knüpfte die Verwendung der „Prädikate“ an den natürlichen Alkoholgehalt. Auch wenn der Anteil an Prädikatsweinen deutlich gesunken ist, so haben Prädikatsweine v.a. im edelsüßen Bereich nach wie vor ihre Berechtigung.

