Ebene 4 – Franken und Region
Franken
In diesem Segment finden sich schon heute Gutsweine und Markenweine. Die Angabe der g.U. FRANKEN ist verpflichtend und ausreichend für die Verortung eines Betriebs in einem Anbaugebiet
Kriterien
> ausschließlich Qualitätswein – keine Prädikate (Spätlese usw.)
> keine Einschränkungen bei Rebsorten und Weinarten
> alle Geschmacksangaben zulässig
Beispiele
aktuell: 2025 FRANKEN Müller-Thurgau Qualitätswein trocken
neu: 2025 FRANKEN Müller-Thurgau Qualitätswein trocken
aktuell: 2025 FRANKEN Bacchus Kabinett halbtrocken
neu: 2025 FRANKEN Bacchus Qualitätswein halbtrocken
Bereich und Großlage wird Region
Die Verwendung von Großlagenbezeichnungen ist seit Jahren rückläufig, nur wenige werden intensiv genutzt. Die Bereiche wurden als Alternative neu abgegrenzt und bezeichnet.
Kriterien
> ab Jahrgang 2026 (§39 WeinV):
verpflichtende Kennzeichnung der Großlagen- und Bereichsnamen mit dem Begriff „Region“, dabei entfällt die Angabe der Gemeinde
> ausschließlich Qualitätswein – keine Prädikate (Spätlese usw.)
> keine Einschränkungen bei Rebsorten und Weinarten
> alle Geschmacksangaben zulässig – kein Restzucker-Alkohol-Verhältnis mehr
Beispiele
Beispiel Bezeichnung Großlage
aktuell: 2025 Randersacker Ewig Leben Silvaner Qualitätswein trocken
neu: 2025 Region Ewig Leben Silvaner Qualitätswein trocken
Beispiele Bezeichnung Bereich
aktuell: 2025 Churfranken Spätburgunder Qualitätswein trocken
neu: 2025 Region Churfranken Spätburgunder Qualitätswein trocken
aktuell: 2025 Volkacher Mainschleife Bacchus Kabinett halbtrocken
neu: 2025 Region Volkacher Mainschleife Bacchus Qualitätswein halbtrocken
Da der Name des Bereichs „Volkacher Mainschleife“ lautet, muss der Ortsname weiterverwendet werden. Dies bedeutet auch, dass die Angabe „Region Mainschleife“ nicht möglich ist.

