Digitale Barrierefreiheit

Ab dem 28.06.2025 sind Unternehmen gesetzlich durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dazu verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Dies trifft unter anderen zu, wenn Sie Produkte online verkaufen. „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ ist in § 2 Nr. 26 BFSG definiert. Das erfüllen Online-Shops und E-Commerce (auch wenn die verkauften Produkte selbst nicht in den Anwendungsbereich des BFSG fallen) und Websites, die einen Vertragsschluss online anbieten, also Online-Buchungen wie etwa Hotel- und Reisebuchungen, Gutscheinbestellungen.
Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) profitieren rund 22 Millionen Menschen in Deutschland. 61 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigung shoppen häufig bis sehr häufig online.
Anforderungen Barrierefreiheit
Wichtig für die Barrierefreiheit auf Ihrer Webseite ist:
- Bedienbarkeit mit der Tastatur. Alle Funktionalitäten einer Website müssen mit der Tastatur zu erreichen sein, bspw. mit der Tab-Taste und den Pfeil-Tasten
- Formularfelder im Online-Shop mit Angaben zur Bestellmenge etc. klar beschriftet
- Bilder mit Alternativtexten beschriftet und Videos mit Untertiteln versehen
- ausreichende Konstraste (Mindestkontrastwert von 3:1 für Bedienelemente; für Text und Symbole ist ein Mindestkontrast von 4.5:1 erforderlich)
- Möglichkeit die Textgröße bis zu maximal 200 Prozent zu ändern, ohne dass Elemente dadurch verschwinden.
Die meisten dieser Änderungen sind bei den gängigen CMS-Systeme und durch SEO-Arbeiten bereits umgesetzt, da die Anforderungen der digitale Barrierefreiheit seit 2021 veröffentlicht sind.
Ob Handlungsbedarf an Ihrer Webseite besteht können Sie bspw. mit Online-Tools wie WAVE überprüfen und indem Sie selbst die Navigation mit der Tastatur (Tab-Taste u.a.) ausprobieren.
Barrierefreiheitserklärung
Zusätzlich benötigen Sie bspw. beim Betreiben eins Online-Shops eine Barrierefreiheitserklärung. Diese muss öffentlich und leicht zugänglich (z. B. im Footer der Website) sein. Sie muss selbst barriefrei dargestellt werden und regelmäßig überprüft werden.
Die Barrierefreiheitserklärung besteht aus diesen Komponenten:
- Geltungsbereich: Welche Webseite ist betroffen?
- Stand der Barrierefreiheit: Vollständig/teilweise/nicht vereinbar mit geltenden technischen Anforderungen
- Nicht barrierefreie Inhalte: Unvereinbarkeit mit BFSG, Unverhältnismäßige Belastung (3 17 BFSG), Außerhalb des Anwendungsbereichs
- Erstellung & Überprüfung: Datum der Erstellung und Methode (z.B. Selbsttest, externe Prüfung)
- Feedbackmöglichkeit: Kontaktstelle und Feedbackformular für Meldungen von Barrieren
- Durchsetzungsverfahren: Angabe der zuständigen Durchsetzungsstelle mit Link
Weiterführende Informationen und Muster finden Sie hier: https://bfsg-gesetz.de/erklaerung-zur-barrierefreiheit/
Beispiel einer Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheitserklärung gemäß § 5 BFSG
Wir bemühen uns, unsere Website [www.weingut.de] barrierefrei zugänglich zu machen.
Derzeitiger Stand: teilweise barrierefrei.
Bestehende Barrieren: PDFs, Kontraste, Tastaturnavigation.
Kontakt für Hinweise: barrierefrei@weingut.de
Zuständige Aufsicht: www.schlichtungsstelle-bgg.de