Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus Teil A – Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA)


Die LWG informiert: Die Bayerische Staatsregierung teilt mit, dass ab sofort Anträge zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gestellt werden können.


Antragsendtermin ist der 06. Oktober 2025.
Der Antragsteller hat die Möglichkeit einen Antrag für den Durchführungszeitraum bis 31. Mai 2026 zu stellen, was bedeutet:
Es kann bis 06. Oktober 2025

  • ein Antrag für das Zahlungsjahr 2026 eingereicht werden, für die bewilligten und durchgeführten Maßnahmen ist die Fertigstellung bis 31. Mai 2026 zu melden.
  • Bitte beantragen Sie nur Maßnahmen, die bis zum 31. Mai 2026 abgeschlossen werden können. Eine Verlängerung des Durchführungszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich!