Pflanzenschutzmaßnahmen: Jeder Tropfen ist zu viel!

Bei Pflanzenschutzarbeiten in Raumkulturen besteht eine besonders hohe Gefahr, mit den Mitteln in direkten Kontakt zu kommen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zeigt Möglichkeiten zum Schutz im Wein-, Obst- und Hopfenbau.

Expositionsgefahr besteht nicht nur beim Ausbringen von Pflanzenschutz­mitteln (PSM), sondern auch beim An­setzen der Spritzbrühe, bei Störungs­beseitigung und Reinigungsarbeiten oder im Fall von Leckagen im Pflan­zenschutzlager. Gerade Anwenderin­nen und Anwender in Raumkulturen sind aufgrund der Behandlungshäu­figkeit und der Ausbringverfahren einer hohen Gefahr der Exposition ausgesetzt. Meist kommen gebläse­unterstützte Spritzgeräte zum Ein­satz, die einen sehr feinen, einatem­baren Sprühnebel erzeugen. Teilweise erfolgt die Ausbringung auch über handgeführte Pflanzenschutzgeräte, wenn auf der Fläche kein Maschinen­einsatz möglich ist.

Wenn sich chemischer Pflan­zenschutz nicht durch alterna­tive Verfahren ersetzen lässt, bieten geschlossene Fahrzeug­kabinen nach DIN EN 15695 den bes­ten Schutz. Da die Ausbringung über­wiegend als Aerosol erfolgt, bieten sich Kabinen der Kategorie 3 oder 4 an. Nur diese sind aufgrund der ver­bauten Filter geeignet, optimal gegen feine Sprühnebel zu schützen.

Jeder Tropfen ist zu viel

Schutzmaßnahmen werden mög­lichst nach der STOP-Hierarchie ausgewählt: Substitution, Technisch, Organisatorisch, Persönlich. Zum Befüllen der Spritzen empfehlen sich geschlossene Befüllsys­teme, zum Beispiel Closed Transfer Systems (CTS). Mit diesen lassen sich flüssige Konzentrate aus den jeweili­gen Gebinden kontaktfrei entnehmen. Feste PSM sollten ausschließlich als Granulat eingesetzt werden. Liegen diese als feine Pulver vor, besteht bei der Handhabung die Gefahr, dass Stäube eingeatmet werden. Verfügt das Pflan­zenschutzgerät nicht über ein CTS? Dann ist beim Anmischen der Spritzbrühe die volle Persönliche Schutz­ausrüstung (PSA) Pflicht:
> geeignete Arbeitskleidung
> Augen-/Gesichtsschutz
> Ärmelschürze oder Schutz, der mindestens Arme und Vorderseite des Körpers bedeckt, mit Schutzstufe C3 nach EN ISO 27065
> Handschuhe der Schutzstufe G2
> flüssigkeitsdichte Schuhe

Als Arbeitskleidung dient möglichst Schutzkleidung der Schutzstufe C1 oder C2 nach EN ISO 27065. Diese bie­tet durch spezielle Beschichtung und Textilart eine geprüfte Schutzwirkung gegen PSM, hat aber nach wie vor den Tragekomfort normaler Kleidung. Sie empfiehlt sich bei allen Tätigkeiten rund um den Pflanzenschutz.

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Geschlossene Fahrzeugkabinen der Kategorie 3 oder 4 versprechen den besten Schutz vor Pflanzenschutzmitteln in Aerosol-Form (Foto: SVLFG)

Drohneneinsatz als Option

Besonders im Weinbau befinden sich die bewirtschafteten Flächen teilwei­se in Steillagen, die einen Maschinen­einsatz erschweren oder unmöglich machen. PSM werden daher oft noch mit handgeführten Geräten ausge­bracht. Als alternatives Verfahren bietet sich zum Beispiel der Einsatz von Drohnen an. Mit dieser Technik müssen sich keine Menschen mehr auf der behandelten Fläche aufhalten. Expositionsgefahr besteht dann nur noch beim Befüllen der Drohne. Hier wird die PSA benötigt.

Lohnt sich die Anschaffung für den eigenen Betrieb nicht, prüfen Unter­nehmerinnen und Unternehmer am besten die Beauftragung von Lohn­unternehmen mit entsprechender Technik oder die Anschaffung als Ge­meinschaftsmaschine.

Ein Versprühen per Hand ist dennoch unumgänglich? Dann ist Vollschutz er­forderlich:
> Augen-/Gesichtsschutz
> Schutzanzug mit Kopfschutz als Teil des Schutzanzuges oder separat
> Handschuhe mind. Schutzstufe G1
> flüssigkeitsdichte Schuhe
> Atemschutz, da Aerosol versprüht wird

Das Ausbringen in Steillagen ist kör­perlich anstrengend. Daher sollte ein gebläseunterstütztes Atemschutz­gerät verwendet werden. Dessen An­schaffung bezuschusst die SVLFG ne­ben anderen Präventionsprodukten: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern

Die Schutzausrüstung erlaubt nur eine schlechte Abfuhr von Hitze. Das kann gerade im Hochsommer und bei körperlicher Anstrengung zu gesund­heitlichen Beeinträchtigungen führen. Organisatorische Maßnahmen, wie Ausführen der Arbeiten am frühen Morgen oder am Abend, ausreichende Pausen und wenn möglich regelmäßi­ger personeller Wechsel wirken dem entgegen.

Sind Nachfolgearbeiten auf den be­handelten Flächen erforderlich, müs­sen diese in einem ausreichenden Zeitraum nach dem Spritzen erfol­gen, sodass ausgebrachte Mittel voll­ständig eintrocknen können. Diese Arbeiten erfordern Schutzkleidung der Schutzstufe C1 oder C2 und Hand­schuhe der Schutzstufe GR.

Filme auf dem YouTube-Kanal

Wie Anwender sicher und gesund mit Pflanzenschutzmitteln arbeiten, illustrieren sechs animierte Filme auf dem YouTube-Kanal der SVLFG, Playlist „Sicherer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“: www.youtube.com/@svlfg3082  

In einem Hauptfilm und fünf Detailfilmen werden folgende Themen aufgegriffen:
> Sicherer Anwenderschutz beim Umgang mit PSM (Hauptfilm)
> Zum Umgang mit konzentrierten PSM
> Zum Umgang mit anwendungsfertigen PSM
> Zur Anwendungssicherheit im Pflanzenschutz
> Reparatur und Störungsbeseitigung beim Ausbringen von PSM
> Persönliche Schutzausrüstung für den Umgang mit PSM

Sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte profitieren von den vorgestellten Maßnahmen. Die Filme rund um den „Anwenderschutz im Pflanzenschutz“ können auch als ergänzendes Element bei Qualifizierungsmaßnahmen genutzt werden, zum Beispiel bei Unterweisungen.

Mehr Informationen, auf welchen Körperschutz Anwenderinnen und Anwender bei Pflanzenarbeiten am besten achten, stehen auf der Internetseite unter: www.svlfg.de/pflanzenschutzarbeiten

Quelle: Fachartikel der SVLFG „Jeder Tropfen ist zu viel“, Kassel, 12.09.2025

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Die SVLFG bietet auf ihrem YouTube-Kanal Filme zum „Anwenderschutz im Pflanzenschutz“ (Foto: SVLFG)