Vorabankündigung zur geplanten Abänderung der Ökoregelung 1a
Nach den der LWG bisher vorliegenden Informationen soll auch in Bayern die ÖR 1a nun für Weinbaubetriebe beantragbar sein (im Rahmen des Mehrfachantrags). Sie fördert nicht-produktive Acker- und Rebflächen (Brache/Stilllegung), um Biodiversität und Landschaftsstrukturen zu verbessern.
Weitere Details können Sie dem nachfolgenden Informationsschreiben der LWG entnehmen.

