Widerrufsbutton in Onlineshops

Ab dem 19. Juni 2026 muss jeder Onlineshop in der EU über einen Widerrufsbutton verfügen, um den Widerruf von Verträgen für den Verbraucher einfacher zu gestalten. Im Folgenden werden die Kriterien an den Button erklärt. Für die Umsetzung in Ihrem Onlineshop setzen Sie sich am Besten mit Ihrem Website Betreiber in Verbindung.

Bei den Widerrufsbuttons gibt es einiges zu beachten:

Der Widerrufsbutton muss gut sichtbar und von jeder Unterseite der Website aus erreichbar sein. Zum Beispiel: In der Kopfzeile (Header) in der Fußzeile (Footer) wenn er dort gut erkennbar platziert wird.

Der Button darf nicht von einem Login, einer Registrierung oder sonstigen Authentifizierung abhängen. Er muss auch für Gastbestellungen zugänglich sein.

Der Widerrufsbutton soll so gestaltet werden, dass er sich optisch klar von anderen Informationen auf der Website unterscheidet. Außerdem muss die Beschriftung gut lesbar und unmissverständlich formuliert sein. Gut geeignet ist etwa eine auffällige Farbe, ausreichende Kontraste und eine klare räumliche Abgrenzung zu anderen Beiträgen.

Der Widerrufsbutton darf nicht versteckt werden. Die Richtlinie verlangt dass die Funktion hervorgehoben platziert und für Verbraucher leicht zugänglich gemacht werden muss. Eine Platzierung im Dropdown Menü ist beispielsweise nicht zulässig.

Der Button muss auf jedem Endgerät verfügbar sein, mobil sowie auf dem Desktop.

Was muss nach dem Klick auf den Button erfolgen?

Nach dem Klick muss ein zweistufiger Vorgang bereitgestellt werden, bei dem der Verbraucher klar und bewusst einen Widerruf einlegen kann. Die Widerrufserklärung muss aktiv bestätigt werden, damit sichergestellt wird, dass es sich nicht um einen versehentlichen Widerruf handelt. Nach der Abgabe des Widerrufs muss der Händler den Eingang dessen bestätigen z.B. per Mail.

Bis zum 19. Juni 2026 verbleiben noch ungefähr 2 Monate. Unternehmen sollten daher die Umsetzung des Widerrufsbuttons zeitnah angehen. Neben den technischen Anforderungen sind Anpassungen an der Widerrufserklärung sowie gegebenenfalls an der Datenschutzerklärung erforderlich.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Website-Betreiber.