Änderung der Produktspezifikation der g.g.A. „Landwein Main“ genehmigt

Die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) hat am 27. April 2026 bekanntgegeben, dass der Antrag auf Änderung der Produktspezifikation der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) „Landwein Main“ genehmigt wurde. Die Änderung ist damit unmittelbar in Deutschland anwendbar und ab dem Jahrgang 2026 einzuhalten.

Produktspezifikation, Einziges Dokument sowie die Abgrenzung der g.g.A. „Landwein Main“ finden Sie unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

> Aufhebung der Beschränkung der Geschmacksangaben

> Anhebung der Anreicherungshöchstgrenzen:
>> weiß: 12,5 % vol (99 g/l)
>> rot: 13,0 % vol (103 g/l)
>> Erhöhung um max. 3,0 % vol (24 g/l) bleibt bestehen

> Erhöhung des Hektarhöchstertrags auf 110 hl/ha

> Aktualisierung der zugelassenen Rebsorten

> Wird auf eine Filtration verzichtet, so ist der Wein mit „unfiltriert“ zu kennzeichnen. Stilistisch gewollte Trübungen können im abgefüllten Wein erkennbar sein, die jedoch nicht auf eine fortschreitende Gärung zurückzuführen sein dürfen. Durch den Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind nicht zulässig. Der Wein muss die Eigenschaften eines Stillweins aufweisen und darf keine Perlage oder einen Überdruck entwickeln, der den Wein in die Kategorie Perlwein einordnet.