Ebene 1 – „Großes Gewächs“
Seit der Änderung der Weinverordnung zum 08.05.2021 ist der Begriff „Großes Gewächs“ rechtlich geschützt und kann bis zu einer Änderung der Produktspezifikation nur von Betrieben genutzt werden, die bereits vor dem 08.05.2021 entsprechende Regelungen hatten, sofern die Vorgaben nach §32b Absatz 2 der Weinverordnung eingehalten werden.
Kriterien
> weißer oder roter Qualitätswein trocken – kein Rosé, Rotling, Blanc de Noir(s)
> Geschmack: trocken
> Herstellung ausschließlich aus zum Gebietsprofil passenden und in der Produktspezifikation festgelegten Rebsorten (ausgenommen die zur Süßung verwendeten Erzeugnisse): Grüner Silvaner, Weißer Riesling, Weißer Burgunder, Roter Traminer (Synonym u.a. Gewürztraminer), Blauer Spätburgunder
> Hektarhöchstertrag: 50 hl/ha oder 60 hl/ha, soweit die verwendeten Weintrauben von Steillagenflächen mit mind. 30% Hangneigung stammen
> Handlese
> natürlicher Alkoholgehalt: mind. 11,0 % vol
> Angabe einer einzigen Rebsorte – keine Cuvées
> Angabe einer Einzellage oder eines Gewanns
> Angabe des Jahrgangs
> keine Geschmacksangabe – immer trocken
> keine Prädikatsangabe – immer Qualitätswein
> keine Abgabe an Endverbraucher vor dem 1. September des auf das Erntejahr der verwendeten Trauben folgenden Jahres. Für Rotweine verlängert sich diese Frist um neun Monate.
Mit Aufnahme einer Regelung „Großes Gewächs“ in die Produktspezifikation muss ein Verfahren zur Anerkennung aller fränkischen „Großen Gewächse“ etabliert werden. Dazu ist es notwendig, dass sowohl Kriterien betrachtet werden, die die herausragende Bedeutung der zugrunde liegenden Abgrenzung belegen, als auch die sensorische Prüfung der dort erzeugten Weine. Dieses Verfahren muss von allen abgegrenzten Flächen und Weinen durchlaufen werden, wenn der Begriff „Großes Gewächs“ genutzt werden soll. Die Klassifizierung muss in einem eigenen Anerkennungsverfahren noch geregelt werden.
Der Branchenverband wird das Thema „Großes Gewächs“ weiter verfolgen, legt jedoch im Moment den Fokus auf die Etablierung des „Ersten Gewächs“.

