Informationen zum Herkunftsmodell Franken

Der Grundgedanke der „geografischen Herkünfte“ (g.U. / g.g.A.) besagt:

„Erst die Kombination aus Herkunft und Erzeugungsvorschriften machen ein Produkt besonders.“

Mit der Weinrechtsreform 2021 hat der Gesetzgeber diesen Grundgedanken aufgegriffen und nach jahrelangen intensiven Diskussionen die Verwendung geografischer Angaben an Kennzeichnungs- und Erzeugungskriterien geknüpft. Diese Vorgaben sind für alle deutschen Weinerzeuger ab dem Jahrgang 2026 Pflicht.

Da es dem Gesetzgeber jedoch nicht gelang, den „Markt der Möglichkeiten“ der Bezeichnungen auszudünnen, liegt es in der Hand der jeweiligen Schutzgemeinschaften und Branchenverbände, regional passende Konzepte zu entwickeln, umzusetzen und am Markt zu etablieren. Die Gruppierungen im Fränkischen Weinbauverband hatten sich bereits im Dezember 2018 auf ein grundsätzliches Modell verständigt. Dieses wurde 2019 im Rahmen der Regionalkonferenzen vorgestellt. Unter dem Eindruck der Diskussionen bis zur endgültigen Verabschiedung des Weingesetzes und der Weinverordnung musste das Modell den rechtlichen Vorgaben angepasst werden.

Es ist uns wichtig zu betonen, dass Sie das Modell in seiner Gesamtheit betrachten, um es erfolgreich umsetzen und kommunizieren zu können.

g.U. und g.g.A.

In Europa erfolgt eine Differenzierung des Weins in :

1. Wein ohne geschützte Herkunftsangabe
hierzu gehören der Wein aus der Europäischen Gemeinschaft und Deutscher Wein (früher „Tafelwein“)

2. Wein mit geschützter Herkunftsangabe
hierzu gehören Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A. | Landwein | blaues EU Logo) und Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U. | Qualitätswein und Prädikatswein | rotes EU Logo)

Um eine geschützte Herkunftsangabe verwenden zu können, müssen Erzeugende bestimmte „Spielregeln“ einhalten, die in Produktspezifikationen festgehalten sind. Ein wichtiger Punkt ist die Abgrenzung des Gebiets, in dem die Reben angebaut werden. Die geltenden Produktspezifikationen und Abgrenzungen können auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingesehen werden.

de aop 4c
de igp 4c

 

Weitere geografische Bezeichnungen

Die Angabe des Anbaugebiets bzw. der g.U. FRANKEN ist bei Qualitäts- und Prädikatsweinen verpflichtend (obligatorisch). Alle anderen geografischen Angaben sind freiwillig (fakultativ) möglich, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

In der Weinbergsrolle sind Namen und Abgrenzung der geografischen Angaben, die kleiner sind als das Anbaugebiet, aufgeführt:

> 13 Bereiche und 22 Großlagen – künftig als „Region“ gekennzeichnet, in der Regel ohne Ortsangabe

> 241 Einzellagen (Stand 02.08.2023)

> 45 kleinere geografische Einheiten („Gewanne“ | Stand 01.09.2024)

Nur geografische Bezeichnungen, die in der Weinbergsrolle aufgeführt sind, dürfen in der Etikettierung verwendet werden. Darüber hinaus können eingetragene geschützte Ursprungsbezeichnungen angegeben werden, aktuell „Bürgstadter Berg“ und „Würzburger Stein-Berg“.

Lagenkarte in Bayern (externer Link: Regierung von Unterfranken)

Weinbergsrolle (sortiert nach Bereichen)

Karte der Bereiche in Bayern (externer Link: Regierung von Unterfranken)

Weinbergsrolle (sortiert nach Lagennamen)

Gewanne in der g.U. Franken