24. November 2021
Zusammenfassung: Verschärfte Corona-Regelungen ab 24.11.2021
Probeschluck überdenken +++ Empfindliche Bußgelder drohen +++ 3G auch im Weinberg Seit heute, 24. November 2021, gilt in Bayern die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese bringt landesweite Verschärfungen mit sich. Weinverkauf, Probeschluck und Weinproben Im Groß- und Einzelhandel, worunter auch die Direktvermarktung zu verstehen ist, gilt inzidenzunabhängig eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm Ladenfläche (sollte sich ein Landkreis zum [...]
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