9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Mit der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) werden die bisherigen Beschränkungen im Rahmen der Corona-Bekämpfung verlängert und zusätzliche Maßnahmen eingeführt, die zunächst bis zum 20. Dezember 2020 gelten sollen. Eine Verlängerung […]
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