3. Mai 2022

Beschäftigung von geflüchteten Ukrainern

Die Deutsche Rentenversicherung hat klargestellt, wie Geflüchtete in der Sozialversicherung zu behandeln sind, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen: Wollen aus der Ukraine Geflüchtete in Deutschland eine Beschäftigung ausüben, müssen sie bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz und die Arbeitserlaubnis beantragen. Es gelten dann die allgemeinen Regeln in der Sozialversicherung, im Melderecht und bezüglich des Arbeitsrechts. Das bedeutet, eine [...]

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Verlängerung der Einreiseverordnung bis 31. Mai 2022

Die Coronavirus-Einreiseverordnung wurde bis 31. Mai 2022 verlängert. Inhaltlich ergeben sich für die Einreisenden keine Veränderungen. Laut § 5 CoronaEinreiseV muss bei Einreise nach Deutschland bei Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, ein 3G-Nachweis vorliegen (auch bei Einreisen aus einem Nichtrisikogebiet).

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