3. Mai 2022
Beschäftigung von geflüchteten Ukrainern
Die Deutsche Rentenversicherung hat klargestellt, wie Geflüchtete in der Sozialversicherung zu behandeln sind, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen: Wollen aus der Ukraine Geflüchtete in Deutschland eine Beschäftigung ausüben, müssen sie bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz und die Arbeitserlaubnis beantragen. Es gelten dann die allgemeinen Regeln in der Sozialversicherung, im Melderecht und bezüglich des Arbeitsrechts. Das bedeutet, eine [...]
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