Ebene 1 – „Großes Gewächs“

Mit Änderung der Weinverordnung am 02.09.2026 ist „Großes Gewächs“ ein Gütezeichen, das vom „Komitee – Klassifikation Erster und Großer Lagen in Deutschland e. V.“ verliehen wird (Weinverordnung § 30). Weitere Informationen zu Kriterien und Ablauf des Verfahrens liegen noch nicht vor.