Stromsteuer-Entlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft – Jetzt beantragen!

Nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) können Betriebe der Land- und Forstwirtschaft eine teilweise Rückerstattung der Stromsteuer erhalten, die für den betrieblich verwendeten Strom gezahlt wurde. Das Entlastungsverfahren ähnelt dem Verfahren für die Agrardieselvergütung mit dem Unterschied, dass eine Rückerstattung hier erst erfolgt, wenn ein Sockelbetrag von 250 Euro überschritten wird.

Für den im Jahr 2025 im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb verbrauchten Strom ist eine eine Entlastung in Höhe von 2 Cent/kWh vorgesehen. Der Sockelbetrag i.H.v. 250 EURO kann für den betrieblich verwendeten Strom damit ab einem Verbrauch von 12.500 kWh überschritten werden.

Beispielsrechnung bei einem betrieblichen Stromverbrauch in 2025 von 30.000 kWh
Entlastungsbetrag: 30.000 kWh x 2 Cent/kWh 600,- €
abzüglich Sockelbetrag: ./. 250,- €
Entlastungsbetrag = Rückerstattung: => 350,- €

Der Antrag auf Stromsteuerentlastung muss bis spätestens 31. Dezember des auf das Verbrauchsjahr folgenden Jahres über das Zoll-Portal gestellt werden, also bis zum 31. Dezember 2026 für das Verbrauchsjahr 2025. Grundlage für die Beantragung sind Ihre entsprechenden Stromabrechnungen.

Weitere Informationen finden Sie auf Zoll Online