Bewerbung um Mitgliedschaft im Ausschuss „Profilierung und Herkunft“ ab sofort möglich!

Mit dem Ende der Amtszeit des Präsidiums des Fränkischen Weinbauverbands endet satzungsgemäß auch der Berufungszeitraum der Mitglieder des Ausschusses „Profilierung und Herkunft“.

In die zu Ende gegangene zweite Amtszeit des Ausschusses fallen die Standardänderungen der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) Franken und der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) „Landwein Main“. Intensiv diskutiert wurde die Einführung und Lagenabgrenzung im Zusammenhang mit dem Begriff „Erstes Gewächs“. Wie Sie der Presse sicher schon entnommen haben, werden „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ künftig in Form eines Gütezeichens durch das neugegründete „Komitee – Klassifikation Erster und Großer Lagen in Deutschland e. V.“ vergeben werden. Es wird sicher sehr spannend werden, wie dieses Komitee auf nationaler Ebene arbeiten und die Klassifizierung in den einzelnen Regionen umgesetzt werden wird.

Am 8. Juni 2026 haben die Mitglieder des Fränkischen Weinbauverbands ein neues Präsidium gewählt. Dieses wird zeitnah die Mitglieder des Ausschusses berufen. Der Ausschuss bildet den „Fingerabdruck“ der fränkischen Weinwirtschaft und besteht aus 19 Mitgliedern:

  1. Die Präsidentin des Fränkischen Weinbauverbands
  2. Sechs Vertreter der fränkischen Genossenschaften
  3. Drei Vertreter des VDP.Franken
  4. Drei Vertreter des Fränkischen Gewächs e.V.
  5. Sechs Vertreter der fränkischen Weinwirtschaft, die keiner der genannten Gruppierungen angehören

Die Vertreter der Gruppierungen werden durch diese dem Präsidium vorgeschlagen. Winzerinnen und Winzer, die keiner der Gruppierungen (s.o. Ziffer 2, 3 und 4) angehören, haben ab sofort die Möglichkeit, sich um einen der verbleibenden sechs Sitze zu bewerben. Eine erneute Berufung in den Ausschuss ist möglich. Es handelt sich um ein persönliches Mandat, bei dem eine Stellvertretung nicht zulässig ist. Voraussetzung ist eine Ordentliche Mitgliedschaft im Fränkischen Weinbauverband e.V. und die Bereitschaft an den jährlich zwei bis vier Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen, da dieser nur beschlussfähig ist, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfassung des Ausschusses erfolgt mit drei Viertel Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Winzerinnen und Winzer, die Interesse an einer aktiven Mitarbeit im Ausschuss „Profilierung und Herkunft“ haben und die genannten Voraussetzungen erfüllen, können ihre Bewerbung unter Angabe ihrer persönlichen Motivation bis zum Freitag, 17. Juli 2026 , an die Geschäftsstelle des Fränkischen Weinbauverbands senden. Gerne per E-Mail an Stephan Schmidt (sts@franken-silvanerheimat.de).