Vorsicht bei „Umweltaussagen“
Ab dem 27. September 2026 gelten neue Vorgaben des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Das Gesetz und die neuen Vorgaben sollen verhindern, dass Verbraucher durch Greenwashing falsche Schlüsse ziehen. Es geht dabei vor allem um unklare oder übertriebene Umweltwerbung. Das beinhaltet Aussagen, Farben oder Siegel, die einen Bezug zu Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit herstellen. In Deutschland sind die aktuellen Vorgaben nicht neu, sondern gelten schon länger auf der Grundlage des allgemeinen Irreführungsgebots. Durch die neuen Vorgaben sollte man aber nun noch einmal einen genaueren Blick auf entsprechende Aussagen werfen.
Die EU-Komission hat sich zwar für eine angemessene Auslegung in Bezug auf Bestandswaren ausgesprochen, eine entsprechende Rechtssicherheit gibt es allerdings nicht. Das bedeutet, dass es keine Übergangsfrist für Bestandswaren wie Flaschen, Kartons oder Etiketten gibt. Auch diese sollen den Anforderungen der Vorgaben entsprechen.
Was bedeutet das konkret?
Aussagen wie:
- umweltfreundlich
- nachhaltig
- klimaneutral
- Co²-neutral
- grün
sind künftig stets unzulässig, sofern das Unternehmen keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann oder die Aussage entsprechend belegen kann. Die hervorragende Umweltleistung muss im Einklang stehen mit:
- der EU-Ecolabel-Verordnung (Verordnung (EG) 66/2021 über das EU-Umweltzeichen)
- Umweltkennzeichen nach EN ISO 14024 Typ 1, Ausgabe Juni 20218 (zu beziehen über die DIN Media GmbH/ Deutsche National Bibliothek)
- spezifischen, unionsrechtlich definierten Höchstleistungen.
Die Aussagen müssen für Verbraucher nachvollziehbar und belegbar sein. Umweltaussagen müssen zwingend eine stichhaltige Begründung haben und dürfen nicht nur aus Werbezwecken genutzt werden. Eine Erläuterung durch einen Sternchenzusatz wäre grundsätzlich auch möglich; so im Beispiel vom Schutzverband Deutscher Wein benannt:
Zu pilzwiderstandsfähigen Rebsorten (PIWI) »Eine Angabe wie ›Nachhaltige Reben‹ wäre unspezifisch und daher unzulässig; dagegen wird man ›Nachhaltige Reben‹ schreiben können, wenn man im gleichen Sichtfeld etwa erläutert ›Piwi-Reben sind weniger anfällig für Pilzkrankheiten. Das erspart den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Weinberg.‹«
Je konkreter also die Aussage, desto geringer ist das Risiko dafür belangt zu werden.
Nachhaltigkeitssiegel
Auch Nachhaltigkeitssiegel sind von der Verordnung nicht ausgenommen. Galten bisher schon strenge Regeln, ist es nun ausdrücklich verboten Nachhaltigkeitssiegel zu verwenden, wenn sie nicht auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgesetzt sind.
Jegliche Siegel, die selbst entworfen sind oder einen Bezug auf Umweltversprechen herstellen, dürfen nicht verwendet werden. Anerkannte Zertifizierungssiegel dürfen weiterhin verwendet werden, sofern deren Voraussetzungen eingehalten werden. Entscheidend ist, dass hinter dem Siegel ein überprüfbares Zertifizierungsverfahren steht. Um sicher zu gehen ob sie Ihre zertifizierten Siegel nutzen können, können sie beim Zertifizierer nachfragen, ob die Bedingungen eingehalten werden.
Website, Werbemittel und Außendarstellung
Auch Farben und Design können rechtlich relevant werden. Die Gestaltung eines Produktes könnte zum Beispiel durch die Verwendung der Farbe grün, die Abbildung von Insekten oder anderen Naturmaterialien den Eindruck erwecken dass das Produkt besonders umweltfreundlich wäre. Ist das der Fall, gelten auch hierfür die Anforderungen wie für ausdrückliche Werbeaussagen und es bedarf dann einer entsprechenden Erläuterung. Entscheidend ist also auch der Gesamteindruck.
Auch die folgenden Medien sollten auf Umweltaussagen und Gestaltung überprüft werden:
- Website
- Onlineshop
- Social-Media
- Broschüren
- Preislisten
- alle anderen Werbemittel
Generell gilt: Überprüfen Sie Ihre Außendarstellung und versehen Sie Ihre Produkte, falls notwendig mit den jeweiligen Nachweisen um auf der sicheren Seite zu sein.
Die angegebene Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine ausdrückliche Rechtsberatung.

