EU Gewährleistungslabel – Neue Pflicht
Ab dem 27. September 2026 müssen Sie als Händler Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung haben. Die EU hat hierfür ein standardisiertes Label erstellt, welches in Zukunft gut sichtbar platziert werden muss. Dies gilt für Ladengeschäfte und Online Shops. Jedoch gibt es Ausnahmen.
Was bedeutet das?
Die Verwendung des Gewährleistungslabels ist ab dem 27.09.26 verpflichtend.
Laut der deutschen Umsetzung wird vorgesehen dass gewisse Informationspflichten für Verbraucher im stationären Handel nicht gelten sollen. Genauer: für „Geschäfte des täglichen Lebens“, die „bei Vertragsabschluss sofort erfüllt werden“. Nach Ansicht des Deutschen Weinbauverbandes fallen auch Verkaufsstellen von selbstvermarktenden Weingütern wie etwa Vinotheken darunter, sodass hier kein Aushang erforderlich ist.
Anders sieht es im Onlineshop aus. Hier muss zwingend mit dem Formblatt darauf hingewiesen werden. Es gibt keine Größenvorgabe, die Wiedergabe muss allerdings gut lesbar dargestellt werden. Die Drei-Farben-Version muss genutzt werden.
Neben der Vorlage der harmonisierten Mitteilung sollte ein anklickbarer Link zur Website führen, die auch auf dem QR-Code des Labels hinterlegt ist.
Die hervorgehobene Einbindung auf der Website ist an vielen Stellen möglich. Entweder direkt im Kopfbereich der Shop-Seite, über einen Link auf den Produktseiten oder über einen Link auf der Check-out-Seite. Wichtig hierbei ist, dass die Unterbringung des Links im Fußbereich der Seite durch die Formulierung: muss in „hervorgehobener Weise“ dargestellt werden; eher nicht zulässig ist.
Die hinterlegten Links müssen die harmonisierte Mitteilung direkt erreichbar machen. Entweder als „Mouseover“ oder mit nur einem Klick auf den Link.
Zudem sollte die harmonisierte Mitteilung nach Auffassung der EU-Kommission mit der Bestätigungsmail des Kaufs versandt werden.
Auch Preislisten oder Infoblättern sowie Katalogen mit Bestellmöglichkeiten muss die harmonisierte Mitteilung in ausgedruckter Form in A4 beiliegen. Sollten Ihre Printmedien mit Bestellmöglichkeit ein kleineres Format als A4 haben, reicht es der Auffassung des Bundesverbands für E-Commerce & Versandhandel auch aus, wenn die Mitteilung im Nachgang per Mail oder mit dem Versand der Ware versendet wird.
Auch bei Bestellungen per Telefon ist der Versand der harmonisierten Mitteilung notwendig.
Alle Medien im Überblick und zum Download:
Websitelink zum hinterlegen auf Ihrer Website: Gewährleistungen und Garantien für in der EU gekaufte Waren – Your Europe
Websitelink zum Download der harmonisierten Mitteilung: Practical guidelines and High Resolution Vector files of the EU notice and label on product guarantees – European Commission


