Anträge möglich: Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus Teil A – Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA)
Die LWG informiert: Die Bayerische Staatsregierung teilt mit, dass ab sofort Anträge zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gestellt werden können.
Antragsendtermin ist der 04. Oktober 2026.
Der Antragsteller hat die Möglichkeit einen Antrag für den Durchführungszeitraum bis 31. Mai 2027 zu stellen, was bedeutet: es kann bis 04. Oktober 2026
- ein Antrag für das Zahlungsjahr 2027 eingereicht werden, für die bewilligten und durchgeführten Maßnahmen ist die Fertigstellung bis 31. Mai 2027 zu melden.
- Bitte beantragen Sie nur Maßnahmen, die bis zum 31. Mai 2027 abgeschlossen werden
können. Eine Verlängerung des Durchführungszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich!
Informationen zum Antragsverfahren:
Es können wieder Maßnahmen zur Umstrukturierung der Zeilenbreite und Sortenumstellung (PIWI/nicht PIWI) von Rebflächen beantragt werden. Ebenso die Installation von Tropfbewässerungsanlagen. Auch die Förderung einer Querterrassierung von Steillagen ist möglich.
Geplante Flächenzugänge nach der Ernte 2026 müssen bis 04. Oktober 2026 bereits mit beantragt werden. Eine schriftliche Nutzungsberechtigung vom Eigentümer muss vor Zustimmung zum Maßnahmenbeginn bei der LWG vorgelegt werden.
Für alle Vorhaben müssen die beantragten Flächen zum Zeitpunkt der Antragstellung bestockt sein, dies gilt auch für die Maßnahme Tropfbewässerung!
Alle Rebstöcke müssen unbedingt stehen bleiben!
Nach Antragsschluss werden die Flächen im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle stichprobenmäßig überprüft, ob sie die Bedingungen zur Förderung der beantragten Maßnahme erfüllen.
Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen erhalten die Antragsteller eine schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Wird festgestellt, dass mit der Rodung vor der schriftlichen Zustimmung begonnen wurde, wird die Maßnahme auf dem betreffenden Feldstück abgelehnt.
Als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt:
- Bei der Umstrukturierung und Querterrassierung die Rodung der Rebstöcke; jedoch nicht
das Entfernen des Drahtrahmens. - Bei der Sortenumstellung die Rodung der Rebstöcke und das vollständige Abschneiden der
einjährigen Triebe. - Bei der Maßnahme Tropfbewässerung die Installation der Tropfschläuche
Hinweise zur Antragstellung:
Der unterschriebene Original-Antrag einschließlich erforderlicher Anlagen (Flächenaufstellung + Erhebung von Daten zur dentifizierung von Begünstigten) kann sowohl per Brief als auch per Fax oder als E-Mail übermittelt werden. Wenn Sie einen Antrag per E-Mail einreichen bzw. Unterlagen nachreichen, bitten wir Sie, eine eindeutige Zuordnung der Dokumente, z.B. durch Angabe der Betriebsnummer und „Förderantrag WBA 2026“, zu gewährleisten. Die Dokumente müssen lesbar und als PDF-Dokument übermittelt werden. Mehrseitige Dokumente können als eine Datei eingescannt werden.
Das aktuelle Merkblatt sowie weitere Informationen und die Unterlagen zum Antrag auf Unterstützung finden Sie im Förderwegweiser des StMELF (Förderung > Landwirtschaft > Weinbau Teil A – Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA))
Link:
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/bayerisches-programm-zur-staerkung-des-weinbaus-teil-a/index.html
Steht kein Internetzugang zur Verfügung können die Antragsunterlagen bei der LWG angefordert werden. Für die Antragsstellung Tropfbewässerung ist aktuell keine Foto-Dokumentation des Wasserzählers erforderlich. Das Vorhandensein des Wasserzählers wird bei der Vor-Ort-Kontrolle geprüft. Die Genehmigung der zuständigen Behörde zur Entnahme von Wasser ist bei Antragsstellung mit einzureichen, sofern nicht ausschließlich aufgefangenes Regenwasser für die Bewässerung verwendet wird.
Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931/9801 – 3565 Peter Schneider
Tel.: 0931/9801 – 3522 Rainer Kolb
Tel.: 0931/9801 – 3520 Florian Troll
Fax: 0931/9801 – 3510
Mail: Foerderung-WBA@lwg.bayern.de


