Antrag auf Änderung der g.g.A. „Landwein Main“ im Bundesanzeiger veröffentlicht
Gemäß § 22c des Weingesetzes hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Antrag auf Änderung der Produktspezifikation der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) Landwein Main am 09. Oktober 2025 veröffentlicht.
Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link: www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein
Die Änderungen sind v.a. formale Anpassungen an das geltende Unionsrecht und das nationale Recht, u.a.:
> Anpassung der Anreicherungshöchstgrenzen bei Weißwein 11,5 % vol von auf 12,5 % vol und bei Rotwein von 12,0 % vol auf 13,0 % vol
> Aufhebung der Beschränkung auf max. halbtrockene Weine
Darüber hinaus erfolgen Anpassungen:
> Anhebung des Hektarhöchstertrags auf 110 hl Wein je Hektar
> Ergänzung der Rebsortenliste auf alle nachweisbar angebauten Rebsorten
> Kennzeichnungsvorgabe „unfiltriert“ wenn auf eine Filtration verzichtet wird. Trübungen können im abgefüllten Wein erkennbar sein. Durch den Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind nicht zulässig.
Bei Fragen steht Stephan Schmidt, Weinbaureferent Fränkischer Weinbauverband e.V., gerne zur Verfügung (sts@franken-silvanerheimat.de | Tel. 0931 / 390 11-16).
Gegen den Antrag kann innerhalb von zwei Monaten ab dieser Veröffentlichung im Bundesanzeiger, also bis zum 09. Dezember 2025, von jeder Person mit einem berechtigten Interesse, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen oder ansässig ist, Einspruch eingelegt werden.
Der Einspruch ist schriftlich mit beigefügtem Nachweis der berechtigten Interessen bei der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512, Absatzfördermaßnahmen, Wein
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: +49 (0) 2 28/68 45-32 22/-29 19/-21 18
Telefax: +49 (0) 2 28/68 45-4502
De-Mail: info@ble.de-mail.de
einzulegen.

