Arbeiten während der Ausgangsbeschränkungen
Laut dem Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dürfen Land- und Forstwirte, damit auch Winzer, weiter ihre normale Tätigkeiten ausführen unter der äußersten Vermeidung sozialer Kontakte. Das Mitführen eines […]
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