8. Juli 2020
Vorgaben für Veranstaltungen geschlossener Gesellschaften
Für geschlossene Gesellschaften wie Hochzeits- und Geburtstagsfeiern gilt, dass sie mit bis zu 100 Teilnehmern in geschlossenen Räumen oder bis zu 200 Teilnehmern unter freiem Himmel gestattet sind, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann. Findet die Veranstaltung in einem gastronomischen Betrieb statt, hat der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept auf [...]
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