1. Juli 2020
Corona: Auslaufende Regelungen zum 30.06.2020
Lockerungen des Arbeitszeitgesetzes enden Schon ab dem 18. März 2020 galten in Bayern gleichlautende Allgemeinverfügungen der Bezirksregierungen, die Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ermöglichten. Seit dem 08. April 2020 griff zusätzlich auch eine entsprechende Bundesverordnung. Beide Sonderregelungen waren bis zum 30. Juni 2020 begrenzt und wurden nicht verlängert. Der vor dem 30. Juni 2020 nach der Bundesverordnung [...]
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