Ebene 2 – Abgrenzung der Rebflächen / Herkunft

Ein „Erstes Gewächs“ kann grundsätzlich in allen dafür geeigneten Lagen und kleineren geografischen Einheiten entstehen.

grafik schema eg

Vorgehen

Die parzellenscharfe Abgrenzung der Rebfläche erfolgt über eine Karte plus Auflistung der Flurstücke. Karte und Auflistung sind beim Branchenverband einzureichen. Der Ausschuss „Profilierung und Herkunft“ prüft den Vorschlag auf Plausibilität. Ist die Abgrenzung plausibel, beantragt der Ausschuss die Änderung der Produktspezifikation. Grundlage der Abgrenzung sind die Karten der abgegrenzten Rebfläche der g.U. FRANKEN.

Die Abgrenzung erfolgt zwingend vor Ort durch die Erzeuger und Bewirtschafter (Winzer, Weinbauvereine) im Konsens. Bei Nicht-Einigung sollte in separaten Abstimmungen (Kopf und Fläche) über den Vorschlag abgestimmt werden. Der Vorschlag sollte nur eingereicht werden, wenn in beiden Abstimmungen zugestimmt wird.

Praktisches Beispiel

„Winzerdorf“ hat eine Rebfläche von 50 ha, die von 9 Winzern bewirtschaftet werden. Winzer A bewirtschaftet 30 ha, Winzer B bewirtschaftet 10 ha, 7 Winzer weitere 10 ha. Bei der Abgrenzung gibt es unterschiedliche Ansichten zwischen den Winzern, so dass kein einstimmiger Beschluss gefasst werden kann. Winzer A befürwortet die Abgrenzung, Winzer B lehnt sie ab, die übrigen 7 stimmen teils A, teils B zu. Es kommt zur Abstimmung nach Fläche und Kopf. Winzer A hat von Haus aus die Mehrheit der Fläche. Um jedoch den Beschluss zu fassen, müssen mindestens 4 weitere Winzer der Abgrenzung zustimmen. Sollte dies nicht gelingen, ist die Abgrenzung abgelehnt.

Bei Uneinigkeit können Mitglieder des Ausschuss „Profilierung und Herkunft“ zur Beratung hinzugezogen werden. Hierbei sollten je ein ordentliches Mitglied aus den unterschiedlichen Gruppen sowie Geschäftsführer oder Weinbaureferent des Fränkischen Weinbauverbands eingeladen werden.

Abgrenzungskriterien

Wir sind davon überzeugt, dass die fränkischen Winzerinnen und Winzer vor Ort am besten wissen, ob ihre Rebflächen das Potenzial für „Erstes Gewächs“ haben und wo diese innerhalb der Gemeinde liegen. Wir setzen voraus, dass sich die Erzeuger und Bewirtschafter vor Ort intensiv mit ihren Flächen und Boden auseinander setzen.

Der Ausschuss „Profilierung und Herkunft“ hat einen Leitfaden (Download) entwickelt, der die Bewirtschafter und Erzeuger vor Ort unterstützen soll, die Abgrenzung gegenüber dem Ausschuss „Profilierung und Herkunft“ zu begründen. Folgende Faktoren sollen berücksichtigt werden:

> Die Lage / das Gewann ist als geschlossenes, homogenes Landschaftsbild wahrnehmbar

> Vorabgrenzung über die Geologie:
>> Kristallin / Urgestein, Buntsandstein, Muschelkalk, Keuper („Trias“)
>> ausgeschlossen sein sollten: Lösslehm, Flugsand, Schotterablagerung, Mainsande
>> Besonderheiten der Geologie sind zur engeren Abgrenzung möglich, z.B. unterschiedliche Schichten der Trias: Muschelkalk › Wellenkalk, Keuper › Gipskeuper, Buntsandstein › Röttonsteine
>> Entsprechendes Kartenmaterial kann bei Bedarf seitens des Branchenverbands zur Verfügung gestellt werden.

> weitere Entscheidungshilfen, basierend auf der Auswertung vorhandener Abgrenzungen:
>> möglichst homogene Exposition, z.B. Süd-Ost (SO) über Süd (S) bis West (W)
>> empfohlene Hangneigung: >15%
>> empfohlene direkte Sonneneinstrahlung (Sep – Okt): >70 kWh/m2

> Historische Bedeutung der Lage:
>> erstmalige Erwähnung in einer Flurkarte oder Urkunde
>> alte Weinkarten o.ä.

> Ökonomische Bedeutung der Lage:
>> in den letzten 5 Jahren erzeugte und unter dem Namen vermarktete Menge
>> Anzahl der Betriebe, die einen Wein unter der Bezeichnung vermarktet haben

> Bekanntheit und Qualität der Weine:
>> Bewertungen bei Wettbewerben, z.B. Fränkische Weinprämierung
>> Bewertungen in nationalen und internationalen Weinführern

Strategien bei der Abgrenzung

grafik abgrenzungsstrategien

„Verknappung“

Es erfolgt eine engere Abgrenzung der Fläche der Lage mit dem bestehenden Einzellagen-Namen und eine Eintragung in die Produktspezifikation – dieser Einzellagen-Namen wird künftig in Verbindung mit dem Begriff „Erstes Gewächs“ verwendet.

Folge: auf Flächen, die außerhalb der Abgrenzung liegen, wird künftig max. Ortswein erzeugt.

„Erweiterung“

Die Fläche der Einzellage wird nicht enger abgegrenzt. Die Einzellage bleibt als temporäre Option bestehen, ab dem Jahrgang 2030 kann der Einzellagen-Name nicht mehr genutzt werden.

Gewanne können zur klaren Neuabgrenzung bzw. Neugliederung in die Weinbergsrolle und anschließend in die Produktspezifikation eingetragen werden. Ggf. können auch Einzellagen neu gebildet oder neu abgegrenzt werden.

Wichtig: Es können nur Abgrenzungen in die Produktspezifikation aufgenommen werden, die auch in der Weinbergsrolle aufgeführt sind. Ein Vorschlag an den Ausschuss „Profilierung und Herkunft“ ersetzt nicht den Antrag bei der Regierung von Unterfranken auf Eintragung eines Gewanns oder Neuabgrenzung einer Lage o.ä.

Das System wird durch die bis inkl. Jahrgang 2030 zulässige Möglichkeit der Angabe einer Einzellage oder eines Gewanns dynamisch. Der Start in die Lagenabgrenzung kann in unterschiedlichen Geschwindigkeiten und nach den Notwendigkeiten vor Ort erfolgen. Dabei muss bedacht werden, dass die Verwendung eines Einzellagennamens ab 2030 nicht mehr möglich ist, wenn die Fläche nicht abgegrenzt ist. Sobald eine Abgrenzung stattgefunden hat, kann der Name (wieder) verwendet werden.

Ein „Lagenverbrauch“ (d.h. der Name kann von allen Erzeugern nur für eine Stufe verwendet werden) wird bis 2030 angestrebt. Im Zweifelsfall werden bestehende Lagennamen als „Erstes Gewächs“ geführt und für „Großes Gewächs“ neue Bezeichnungen eingeführt.