Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe: BMLEH und Landwirtschaftliche Rentenbank bringen 200-Millionen-Euro-Programm auf den Weg

Die angespannte Lage in der Golfregion sorgt für erhebliche wirtschaftliche Unsicherheit. Steigende Energiekosten treffen die Landwirtschaft unmittelbar – insbesondere über Agrardiesel und Düngemittel. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat deshalb gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Programm für Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe aufgesetzt. Vorgesehen ist ein Programmvolumen in Höhe von 200 Millionen Euro.

Antragsberechtigt sind Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Dazu zählen Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart. Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Betrieb muss gegenüber der Rentenbank kein Liquiditätsbedarf nachgewiesen oder belegt werden. Höhere Darlehensbeträge sind möglich, sie werden nach der jeweils bewirtschafteten Fläche bemessen. Die maximale Darlehenssumme ist auf 500.000 Euro pro Betrieb begrenzt. Die Darlehenslaufzeit beträgt 3 Jahre.

Die Beantragung des Sonderprogramms erfolgt wie bei allen Darlehen der Rentenbank üblich bei den jeweiligen Finanzierungspartnern der Landwirtinnen und Landwirte. Die Antragstellung ist ab dem 1. Juni 2026 möglich.

Weitere Informationen zum Sonderprogramm finden Sie unter www.rentenbank.de