Neue Verpackungsregeln: Was steckt hinter PPWR?

PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“ Verordnung. Ziel der EU-Vorgaben: weniger Verpackung, mehr Recycling, mehr Kreislauf.

Die PPWR führt EU-weit einheitliche Vorgaben für Verpackungen ein, unter anderem zur Recyclingfähigkeit, zum Einsatz von Rezyklaten sowie zur Reduzierung von Verpackungen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Information und Nachweis, etwa durch technische Dokumentationen, Kennzeichnungspflichten und Konformitätsnachweise.

Mit dem Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) steht für die Weinbranche ein erheblicher bürokratischer Aufwand an. Da Wein in Flaschen als verpacktes Produkt gilt, werden Weingüter rechtlich oft sowohl als „Hersteller“ („producer“) als auch als „Erzeuger“ („manufacturer“) eingestuft.

Um Vertriebsverbote und Bußgelder nach Ablauf der Übergangsfristen zu verhindern, sollten Winzer Folgendes bis zum 12. August 2026 umsetzen:

1. Betriebsstatus prüfen (Kleinstunternehmer-Ausnahme)

  • Prüfen Sie, ob Ihr Weingut weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme erzielt.
  • Liegen Sie unter diesen Grenzen und beziehen Ihre Verpackungen aus Deutschland, müssen Sie die Konformitätserklärung nicht selbst rechtlich bescheinigen. Die Erzeugerpflicht geht auf den Zulieferer über.
  • Achtung: Die klassischen Herstellerpflichten (LUCID-Registrierung und Systembeteiligung beim Dualen System) bleiben auch für Kleinstunternehmen vollumfänglich bestehen.

2. Daten erfassen und Informationen einholen

  • Erstellen Sie eine lückenlose Übersicht aller in Verkehr gebrachten Verpackungskomponenten.
  • Artikelbezogen dokumentieren: Legen für jeden Artikel ein Datenblatt anzulegen (Download Muster). Dieses muss exakte Angaben enthalten zu:
    • Glasflasche (Gewicht, Form usw.)
    • Verschluss (Korken, Drehverschluss, usw.)
    • Kapsel (Materialzusammensetzung)
    • Etikett (Papierart, Klebstoff, usw.)
    • Kartonage & Transportverpackung (inklusive Stretchfolien)
  • Kontaktieren Sie Ihre Lieferanten für Flaschen, Verschlüsse, Kartons und Etiketten usw. Diese sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen alle notwendigen technischen Daten und Nachweise zur Materialkonformität bereitzustellen.
  • Sammeln und archivieren Sie diese technischen Unterlagen.

3. Etiketten und E-Labels anpassen

  • Vollständige Anschrift angeben: Die Angabe von Name, Ort und Postleitzahl (wie im klassischen Weinrecht üblich) reicht unter der PPWR als Erzeugerangabe nicht mehr aus. Es muss eine vollständige, postalisch erreichbare Adresse auf der Verpackung stehen.
  • Nutzen Sie ein digitales E-Label via QR-Code, um die neuen Pflichtangaben zum Verpackungserzeuger platzsparend und flexibel zu integrieren. Der QR-Code sollte klar mit einer Überschrift wie „Verpackungserzeuger“ gekennzeichnet sein.
  • Auch auf der Kartonage müssen die Informationen zur Verfügung gestellt werden.

4. EU-Konformitätserklärung erstellen

  • Sofern Sie nicht unter die Kleinstunternehmer-Ausnahme fallen, müssen Sie pro Verpackungstyp (Verkaufsverpackung, Umverpackung, Transportverpackung) eine eigenständige EU-Konformitätserklärung ausstellen.
  • Legen Sie die Konformitätserklärungen so ab, dass sie innerhalb von 10 Tagen abrufbar sind. Die Archivierungspflicht beträgt voraussichtlich 10 Jahre. Die Konfromitätserklärung ist ausschließlich der Kontrollbehörde innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung vorzulegen. Darüber hinaus hat niemand einen gesetzlichen Anspruch auf die Informationenen.
  • Bescheinigen Sie nur Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen, die aktuell bereits definiert sind. Vermeiden Sie voreilige Erklärungen zu zukünftigen PPWR-Artikeln, deren genaue Kriterien die EU-Kommission noch nicht final ausformuliert hat. Nutzen Sie das bereitgestellte Muster oder entsprechende Online-Tools.

5. Hinweis für den Binnenmarkt-Export

Sobald Sie Wein direkt an Endverbraucher (B2C) in andere EU-Mitgliedstaaten versenden (z. B. via Onlineshop nach Österreich oder Dänemark), müssen Sie sich zwingend im nationalen Herstellerregister des Ziellandes registrieren. Die deutsche LUCID-Registrierung deckt Exporte nicht ab.

Muster-Formular

Die Verbände der deutschen Weinwirtschaft haben ein Muster für die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung erarbeitet (siehe Download unten [Word-Datei]), das als erste Orientierung dient. Wir bedanken uns ganz herzlich bei den Kollegen des DRV, des BWSI, des DWV und des Verbands Deutscher Sektkellereien.

Die Vorlage orientiert sich an einer Weinflasche mit Etikett und Kapsel. Die dargestellten Anforderungen und Vorgehensweisen sind jedoch grundsätzlich auf sämtliche im Unternehmen eingesetzten Verpackungen anwendbar, beispielsweise auf Verkaufs-, Um-, Versand- und Transportverpackungen.

Das Formular versteht sich ausdrücklich als unverbindliche Arbeitshilfe und Ausgangspunkt für die eigene Prüfung. Bitte beachten Sie:

Das bereitgestellte Musterformular erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. und stellt keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für Inhalte, Aktualität, Vollständigkeit oder Eignung des Formulars für den jeweiligen Einzelfall wird nicht übernommen. Die Nutzung des Formulars entbindet nicht die eigenständige Prüfung der einschlägigen rechtlichen Anfor-derungen sowie gegebenenfalls die Einholung rechtlicher Beratung.

Die PPWR sieht zudem vor, dass weitere Anforderungen in den kommenden Jahren folgen werden. Die im Musterformular enthaltene Tabelle wird an die rechtlichen Entwicklungen auf europäischer Ebene ggf. angepasst werden müssen.