Aktuelles zum Agrardiesel

Seit dem 01.01.2024 ist die Antragstellung für den Agrardieselantrag nur noch online und nicht mehr in Papierform möglich. Für das Verbrauchsjahr 2024 (= Antragstellung bis zum 31.12.2025) gilt folgende Vorgehensweise: Der bisherige Entlastungssatz von 21,48 Cent/Liter gilt nur noch für Verbräuche vom 01. Januar 2024 bis 29. Februar 2024, für die Zeit vom 01. März 2024 bis zum 31. Dezember 2024 werden nur noch 12,88 Cent/Liter rückvergütet. Wichtig für Sie: Die genaue zeitliche Aufschlüsselung Ihres Dieselverbrauchs wird für den Antrag 2024 besonders relevant. Je nach Verteilung kann sich die Rückerstattung deutlich unterscheiden.

Für das Verbrauchsjahr 2025 (= Antragstellung bis 31.12.2026) erfolgt dann nur noch eine Entlastung von 6,44 Cent/Liter.

Durch die reduzierten Entlastungssätze für diese beiden Verbrauchsjahre kann es bei kleineren Betrieben passieren, dass sie schon früher die Bagatellgrenze für eine Auszahlung der Rückerstattung, die 50 Euro beträgt, nicht mehr überschreiten.

Ab 1. Januar 2026 erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück. Dies hat das Bundeskabinett am 10. September 2025 beschlossen.

Sollten Sie für die Verbrauchsjahre 2024 oder 2025 keinen Antrag stellen wollen, so denken Sie bitte daran, dass für eine Neuantragstellung der Agrardieselrückvergütung dann wieder ein Erstantrag zu stellen ist. In diesen Fällen wird die Antragstellung deutlich umfangreicher!

Weitere Informationen zur Antragstellung Online finden Sie auf der Homepage des Zolls unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Online-Antraege-Verbrauchsteuern/Agrardieselentlastung/agrardieselentlastung_node.html

Quellen: Rundschreiben 05/2025 des Bayerischen Bauernverbands Kitzingen und Würzburg / Pressemitteilung Nr. 78 vom 10.09.2025 des BMLEH