Fragen & Antworten zum Herkunftsmodell Franken

Was ist der Ausschuss „Profilierung und Herkunft“?

Der Ausschuss „Profilierung und Herkunft“ ist ein „Organ“ des Fränkischen Weinbauverbands. Die Satzung regelt die Aufgabe und die Zusammensetzung des Ausschusses. [mehr]

Aufgabe des Ausschusses „Profilierung und Herkunft“ ist die Verwaltung und Änderung der Lastenhefte aller bestehenden oder zukünftigen geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben innerhalb des Weinanbaugebiets Franken. Er kann zum Schutz und der Förderung neue Erzeugungsvorschriften nach geltenden europarechtlichen, bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften beantragen. Der Ausschuss übernimmt somit die Aufgaben einer „Schutzgemeinschaft“.

Die Zusammensetzung des Ausschusses orientiert sich an der Struktur der fränkischen Weinwirtschaft und besteht aus 19 stimmberechtigten Mitgliedern. Vorsitzender ist der Präsident des Fränkischen Weinbauverbands, die weiteren Mitglieder werden auf Vorschlag der Gruppierungen vom Präsidium berufen bzw. vom Präsidium kooptiert. Weiter hat der Ausschuss ständige Gäste berufen, die jedoch bei Beschlussfassung kein Stimmrecht haben.

Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfassung erfolgt mit drei Viertel Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Übersicht: Mitglieder und ständige Gäste (Stand 01.04.2026)
VorsitzArtur SteinmannPräsident Fränkischer Weinbauverband
Fränkische Genossenschaften
(6 Sitze)
Frank DietrichWinzer Sommerach | Vizepräsident Fränkischer Weinbauverband
Claus HochreinGWF
Felix ReichDIVINO
Kilian ScheuringGWF
Frank UlsamerGWF
Gerald WüstDIVINO
Fränkisches Gewächs e.V.
(3 Sitze)
Marco KestlerWeingut Karl Braun
Daniel ScheinhofWeingut Kohlmann-Scheinhof | Vizepräsident Fränkischer Weinbauverband
Markus SchmachtenbergerWeingut Schmachtenberger
VDP.Franken
(3 Sitze)
Sebastian FürstWeingut Rudolf Fürst
Daniel SauerWeingut Rainer Sauer
Paul WeltnerWeingut Weltner | stv. Vorsitzender VDP.Franken
Winzer*innen, die keiner der
Gruppierungen angehören
(6 Sitze)
 Gerald BaldaufWeingut Baldauf
 Julia HallerWeingut Heindel
 Markus MeierMeier Weinerlebnis
 Carolin MeyerWeinbau Meyer
Manfred RotheWeingut Rothe
Gerhard StichWeingut Stich
Ständige Gäste
(ohne Stimmrecht)
Dr. Hermann KoleschDoKoCons | Sonderbeauftragter Fränkischer Weinbauverband
Beate LeopoldGeschäftsführerin Weinbauring Franken
Dr. Matthias MendLWG | Leiter des Instituts Weinbau und Oenologie
Stephan SchmidtWeinbaureferent Fränkischer Weinbauverband
Hermann SchmittGeschäftsführer Fränkischer Weinbauverband
Ralf SchwarzBezirk Unterfranken | Leiter Kellerei Fachberatung

Darf ich die Großlage „…“ noch verwenden?

Ja, die Namen von Großlagen, die in der Weinbergsrolle eingetragen sind, dürfen weiterhin verwendet werden. Folgende Vorgaben müssen beachtet werden: [mehr]

> Qualitätswein
> Prädikatswein Kabinett bei Einhaltung der spezifischen Anforderungen
> keine sonstigen Prädikatsweine (Spätlese usw.)
> ab Jahrgang 2026: verpflichtende Kennzeichnung mit dem Begriff „Region“, die Angabe der Gemeinde entfällt dann.

Beispiele
aktuell: 2025 Randersacker Ewig Leben Silvaner Qualitätswein trocken
neu: 2026 Region Ewig Leben Silvaner Qualitätswein trocken

aktuell: 2025 Weigenheim Frankenberger Schloßstück Scheurebe Spätlese trocken
neu: 2026 Region Frankenberger Schloßstück Scheurebe Qualitätswein trocken
Da der Name der Großlage „Frankenberger Schloßstück“ lautet, muss der Ortsname als Teil des Großlagennamens weiterverwendet werden. Dies bedeutet auch, dass die Angabe „Region Schloßstück“ nicht möglich ist.

Kann ich auch den Bereich „…“ noch verwenden?

Ja, die Namen von Bereichen, die in der Weinbergsrolle eingetragen sind, dürfen weiterhin verwendet werden. Folgende Vorgaben müssen beachtet werden: [mehr]

> Qualitätswein
> Prädikatswein Kabinett bei Einhaltung der spezifischen Anforderungen
> keine sonstigen Prädikatsweine (Spätlese usw.)
> ab Jahrgang 2026: verpflichtende Kennzeichnung mit dem Begriff „Region“

Beispiele
aktuell: 2025 Churfranken Spätburgunder Qualitätswein trocken
neu: 2026 Region Churfranken Spätburgunder Qualitätswein trocken

aktuell: 2025 Volkacher Mainschleife Silvaner Spätlese trocken
neu: 2026 Region Volkacher Mainschleife Silvaner Qualitätswein trocken
Da der Name des Bereichs „Volkacher Mainschleife“ lautet, muss der Ortsname als Teil des Bereichsnamens weiterverwendet werden. Dies bedeutet auch, dass die Angabe „Region Mainschleife“ nicht möglich ist.

Kann ich die Einzellage „…“ noch angeben?

Ja, Einzellagen, die in der Weinbergsrolle eingetragen sind, können weiterhin angegeben werden. Folgende Vorgaben müssen beachtet werden: [mehr]

> Weißwein oder Rotwein, bei dem nach geltendem Recht ausschließlich eine der folgenden Rebsorten oder ihrer Synonyme verpflichtend angegeben wird: Grüner Silvaner, Blauer Silvaner, Weißer Riesling, Weißer Burgunder, Ruländer (Synonym u.a. Grauer Burgunder), Scheurebe, Roter Traminer (Synonym u.a. Gewürztraminer), Rieslaner, Chardonnay, Domina, Blauer Limberger (Synonym u.a. Blaufränkisch), Blauer Spätburgunder, Blauer Frühburgunder
> Qualitätswein trocken oder Prädikatswein (Spätlese usw.) lieblich oder süß oder Prädikatswein Kabinett
> Hektarhöchstertrag: 70 hl/ha
> ab Jahrgang 2026: natürlicher Alkoholgehalt: mindestens 11,0 % vol
> ab Jahrgang 2026: keine Abgabe an Endverbraucher vor dem 01. März des auf die Ernte folgenden Jahres

Wie steht es um das Thema „Erstes Gewächs“?

Aktuell wird auf nationaler Ebene eine intensive Diskussion darüber geführt, wer, in welcher Form und nach welchen Kriterien für eine Lagenklassifizierung, die Kontrolle der Weine usw. verantwortlich ist [mehr]

Darum ist es aktuell nicht möglich, die Bezeichnung „Erstes Gewächs“ in der Etikettierung zu verwenden.

Müssen wir jetzt Gewanne beantragen?

Nein, Sie müssen kein Gewann beantragen. Das Gewann ist eine zusätzliche Kennzeichnungsmöglichkeit zur Einzellage [mehr]

Gewannbezeichnungen können z.B. genutzt werden, um große Einzellagen zu strukturieren oder um in einem weiteren Profilierungsschritt, Flächen für „Großes Gewächs“ auszuweisen. Gewanne müssen in die Weinbergsrolle eingetragen werden. Die Verwendung unterliegt den gleichen Vorgaben wie die Einzellage. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie sieht es mit der 1-Liter-Flasche aus?

Die Abfüllung von 1-Liter-Flaschen ist bei Einhaltung der jeweiligen Kriterien auf allen Ebenen, außer bei der Angabe von Gewannbezeichnungen, möglich. [mehr]

Durch die Vorgaben der Produktspezifikation und der Weinverordnung wird die Wertigkeit der engeren Herkunftsangaben Gemeinde, Ort und Einzellage betont. Unsere Empfehlung ist daher auf die Abfüllung in der 1-Liter-Flasche zu verzichten, um diese Wertigkeit zu betonen. Weitere Details finden Sie hier.